Donnerstag, 27. Oktober 2016

Widerstand III – Hl. Johannes Paul II.

Ein guter Freund von mir, der seit Jahren im Lebensschutz tätig ist, sagte mir einst: »Die Intellektuellen, die kann man im Lebensschutz vergessen.«

Naturgemäß ist mit dieser Schelte über das Ziel hinausgeschossen. Aber der Stachel bleibt, denn besagter Freund spricht aus reichlicher Erfahrung. Wie oft mußte er es erleben, daß die von ihm so titulierten Intellektuellen gerade im Lebensschutz obergescheit daherredeten und obergescheite Vorschläge und Kritiken lancierten. Nur: Wenn es darauf ankam, auch nur den kleinsten pragmatischen Finger zu rühren, damit der Lebenschutz prosperiere, dann waren die neunmalklugen Debattierer plötzlich auf den Bahamas oder untergetaucht oder mit Migräne auf der Isolierstation.

Nun gibt es Gott sei Dank den heuer heiliggesprochenen Papst Johannes Paul II., dem man gewiß die intellektuellen Gaben nicht absprechen kann. Und eben dieser Papst rührte mehr als einen Finger im Lebensschutz. Und er war es schließlich auch, der in seiner großen, 1995 promulgierten Enzyklika Evangelium vitae, die man zurecht als Magna Charta des Lebensschutzes bezeichnet hat, die klare Tat forderte.

Unverbindlichkeit oder gar Quietismus hat Johannes Paul II. den Boden entzogen, wenn das zur Debatte steht, was sein Nachfolger auf dem Papststuhl, Benedikt XVI., die »unverhandelbaren Werte« nannte. Und der Lebensschutz ist unverhandelbar. Und gerade deswegen ist er genaugenommen kein Wert, sondern die Grundlage. Im Bild gesprochen die Primärfarbe, die durch keine noch so raffinierten Tricks retuschiert, unkenntlich gemacht oder ersetzt werden kann.

Wer es schwarz auf weiß haben will, wie JP II das verantwortungs- und fruchtlose Diskutieren vom Tisch wischt und zur Entscheidung verpflichtet, wohlgemerkt verpflichtet, der lese den unmißver-ständlichen Beginn von Paragraph 73 der Enzyklika vom Evangelium des Lebens. Dort heißt es:
»Abtreibung und Euthanasie sind also Verbrechen, die für rechtmäßig zu erklären, sich kein menschliches Gesetz anmaßen kann. Gesetze dieser Art rufen nicht nur keine Verpflichtung für das Gewissen hervor, sondern erheben vielmehr die schwere und klare Verpflichtung, sich ihnen mit Hilfe des Einspruchs aus Gewissensgründen zu widersetzen.«
(Hervorhebung von JP II)
Zu widersetzen!

Grafik:   wikicommons, Karol Wojtyla-1st comunnion.jpg; www.catholiclane.com/blessed-jp-ii-and-the-culture-of-life