Freitag, 14. Oktober 2022

»(…) zu widersetzen.«


Daß das EU-Parlament die Abtreibung zum Menschenrecht deklarieren will, ist seit langem bekannt. Der österreichische Gesundheitsminister sowie die Justizministerin reagieren auf die Vorstöße der EU-Bürokraten mit einer Stellungnahme, in der sie für Österreich ein flächendeckendes Angebot an Möglichkeiten zur Abtreibung einfordern, und dies mit der Behauptung, die »Möglichkeit der selbstbestimmten, freien Wahl sicher(zu)stellen«, und dem Befehl, daß die »höchstpersönlichen Entscheidungen [der Frauen] zu akzeptieren« sind.

An dieser Stellungnahme ist alles falsch.

Gesundheitsminister und Justizminister sind nicht dazu da, Tötungen »flächendeckend« zu forcieren, sondern ganz im Gegenteil dafür zu sorgen, daß den Bürgern des Staates Leben und Gesundheit bestmöglich erhalten bleiben. Ist besagten Ministern entgangen, daß die Abtreibung ein Kind tötet und darüber hinaus auf alle Beteiligten zerstörerisch wirkt?

Das permanente Gerede von der Entscheidungsfreiheit der Frau macht die Aussagen der Regierungsbeamten nicht besser. Denn erstens ist die Frau, was Studien belegen, allzuoft nicht frei, sondern steht unter massivem Druck; zum zweiten geht es nicht um »höchstpersönliche Entscheidungen«, sondern darum, ob die Frau dem Urteilsspruch ihres Gewissens folgt oder nicht folgt. Robert Spaemann hat diesbezüglich in aller Deutlichkeit festgehalten:
»Das Wort ›Gewissensentscheidungen‹ ist (…) irreführend. Entscheidungen können dem Gewissen entsprechen oder widersprechen. Aber wenn sie dem Gewissen entsprechen, dann heißt das nicht, daß ›das Gewissen entschieden hat‹, sondern daß der Mensch so entschieden hat, wie es dem Urteil des Gewissens entspricht.« (in: Personen, Kapitel »Gewissen«, 175–190, hier 183).
Zum Dritten: Akzeptieren heißt anerkennen, billigen, einverstanden sein. Ein Minister sollte eigentlich in der Lage sein, zu verstehen, daß die absichtliche, gewaltsame Tötung eines wehrlosen Kindes nie und nimmer »zu akzeptieren« ist.

Und der Christ?

Der Christ muß sich widersetzen.

Der Widerstand gegen politische lebensfeindliche Maßnahmen, die jeder rechtlichen Grundlage entbehren, ist für den Christen keine Option unter ferner liefen, sondern eine Verpflichtung. Man lese dazu die lehramtliche Klarstellung in der Enzyklika Evangelium vitae des heiligen Papstes Johannes Paul II., welches Schreiben man zurecht die Magna Charta des Lebensschutzes genannt hat. Unter Nr. 73 steht dort die Aufforderung:
»Abtreibung und Euthanasie sind also Verbrechen, die für rechtmäßig zu erklären sich kein menschliches Gesetz anmaßen kann. Gesetze dieser Art rufen nicht nur keine Verpflichtung für das Gewissen hervor, sondern erheben vielmehr die schwere und klare Verpflichtung, sich ihnen mit Hilfe des Einspruchs aus Gewissensgründen zu widersetzen.«
Am Samstag, dem 15. Oktober 2022, hat jeder beim Marsch für's Leben in Wien die Möglichkeit, gegen die mörderischen Abtreibungsgesetze Widerstand zu leisten. Treffpunkt: 13.30 Uhr Karlsplatz. Zuvor um 11.00 Uhr Heilige Messe in der Peterskirche, Erster Bezirk. Zelebrant: S. Exz. em. H.H. Klaus Küng.

Grafik: Photo by Michal Bar Haim on Unsplash